Anträge der Freien Wähler Gedern

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD, Campingpark Entwicklungs- und Businessplan 29.11.2022

Thema: Campingpark Entwicklungs- und Businessplan

Die Freien Wähler beantragen, gemeinsam mit der SPD, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Beschlussvorschlag: Die BK beschließt die Vorlage eines aktuellen Entwicklungs- und Businessplans für den Campingpark am Gederner See durch den Betriebsleiter. Der Plan soll alle zukünftig notwendigen, größeren Investitionsmaßnahmen, die Angebotsweiterentwicklung und den Personalbedarf enthalten, die zur Erfüllung des bereits beschlossenen 4-5-Sterne-Standard des BVCD/DTV notwendig sind. Die Maßnahmen sind zeitlich zu priorisieren.
Es sind die finanziellen Auswirkungen auf der Kostenseite und die Möglichkeiten der Einnahmensteigerungen, z.B. Erhöhung Anzahl Dauercamperplätze, zur Gegenfinanzierung darzustellen.
Der Plan ist bis Februar 2023 der BK vorzulegen.

Begründung: Der im Februar 2021 vorgelegte Entwurf eines Businessplans wurde bisher nicht vervollständigt und weiterentwickelt.

Andererseits werden notwendige Einzelmaßnahmen, wie z.B. Kiosk, vorangebracht, die in Kürze zu beraten und zu beschließen sind. Um jedoch Einzelmaßnahmen beschließen zu können, braucht die BK einen Gesamtplan mit finanzieller und zeitlicher Struktur zur Orientierung. Ohne einen solchen Gesamtplan kann die BK ihre Steuerungs- und Aufsichtsfunktion nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen.

Neben der Investitionstätigkeit ist die Angebotspalette weiterzuentwickeln, dies ebenfalls auf Basis des 4-5-Sterne-Standards.

Antrag eines Begleitbeschlusses der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD
Thema: Infrastrukturprojekt „Interkommunaler Gewerbepark Oberhessen“ 22.03.2022

Thema: Infrastrukturprojekt „Interkommunaler Gewerbepark Oberhessen“

Begleitbeschlussvorschlag:
Die FWG, gemeinsam mit der SPD, beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Begleitbeschluß zum Punkt 9 STV 56/2021 fassen.
Der noch zu gründende Zweckverband Gewerbepark Oberhessen hat notwendige Ökopunkte zuerst von seinen teilnehmenden Zweckverbandskommunen zu erwerben. Wenn mehrere Zweckverbandskommunen Ökopunkte verkaufen wollen, so ist der Ankauf entsprechend den Prozentanteilen am Zweckverband aufzuteilen.
Grundstückskäufer sind im gleichen Umfang verbindlich zu verpflichten, so bei erforderlichen Ankäufen von Ökopunkten zu verfahren.

Begründung:
Durch die Erschließung und die Bebauung der einzelnen Grundstücke im Interkommunalen Gewerbepark Oberhessen werden aller Voraussicht nach Ausgleichsmaßnahmen nötig, die den Ankauf von Ökopunkten nach sich ziehen. Um Ankäufe von Ökopunkten so lange nicht von Dritten möglich zu machen, solange die Zweckverbandskommunen noch Ökopunkte zum Verkauf anbieten, soll dieser Begleitbeschluß Satzungsinhalt beim Zweckverband werden und/oder Niederschlag im Bebauungsplan und den einzelnen Kaufverträgen finden. Auf alle Fälle soll eine rechtssichere Verankerung stattfinden, damit der Ökopunkteankauf umfassend abgesichert wird.

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD
Thema: Fortentwicklung Flächennutzungsplan 03.03.2022

Thema: Fortentwicklung Flächennutzungsplan

Beschlussvorschlag:
Die Freien Wähler beantragen, gemeinsam mit der SPD, die Aktualisierung und die bedarfsgerechte Fortentwicklung des Flächennutzungsplans für die Großgemeinde Gedern, hinsichtlich Wohn- und Gewerbeflächen, Freiflächen für Photovoltaik und Entwicklungsflächen im Bereich des Campingparks.
Der Magistrat wird beauftragt, Angebote von entsprechenden Fachbüros einzuholen und einen Vergabebeschlussvorschlag in den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen und dort zur Diskussion zu stellen. Die erforderlichen Finanzmittel sind aus Sondererträgen des laufenden Haushaltsjahres zu nehmen, dadurch verstärkte Nachfragen ein Zeitdruck entstanden ist. Das Ergebnis aus dem Stadtentwicklungsausschuss ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zuzuleiten. Dem Stadtentwicklungsausschuss sind Zwischenberichte während der Bearbeitung des Flächennutzungsplans zuzuleiten. Der neue, mit den Behörden abgestimmte, Flächennutzungsplan ist zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Im Anschluss sind unmittelbar darauf aufbauende, einzelne Bebauungspläne in Angriff zu nehmen.

Begründung:
In den letzten Jahren wurden mehrfach Arrondierungen, Ortsrandbebauungen und sonstige Änderungen durchgeführt, ohne dass der Gesamtflächennutzungsplan fortgeschrieben und als neuer Datensatz angelegt wurde. Das ist nachzuholen. Die Einhaltung dieser Notwendigkeit wurde auch schon von verschiedenen Behörden angeregt.

Das Wichtigste ist jedoch, dass auf Grund der starken Nachfrage nach Bauland die meisten genehmigten Flächen aufgebraucht sind für Wohnbebauung. Gewerbe-Bauflächen sind zwar noch vorhanden, doch bedarf auch dies in der gesamten Großgemeinde einer Überprüfung und ggfls. Anpassung. In Anbetracht der benötigten Zeiträume für Flächennutzungs- und Bebauungspläne ist es wichtig, dass dieser Prozess nun zügig angestoßen wird, um zukünftig in allen Stadtteilen und der Kernstadt Bauplätze anbieten zu können. Auch Baulücken im Innenbereich können dadurch für Bebauungen einfacher und schneller bebaubar gemacht werden.
Das Thema Photovoltaik in Freiflächen ist bereits hochaktuell und wird auf Grund der globalen Entwicklungen noch wichtiger werden. Damit wir nicht gezwungen sind bei jeder Anfrage erneut diskutieren und entscheiden zu müssen, ist auch das ein Thema der Fortentwicklung des Flächennutzungsplans. Damit behalten wir das Heft des Handelns in der Hand und können vorausschauend planen, aber auch interessierten Investoren und Grundstücksbesitzern sagen, wo etwas geht und wo nicht. Bei der Untersuchung hinsichtlich geeigneter Flächen sind kommunale Flächen im Vorrang zu betrachten, damit auch die Erträge der Kommune zufließen. Sollte man im Rahmen der Beratungen zu dem Ergebnis kommen, auch private Flächen einzubeziehen, so müssen die Erträge, so wie wir es bereits bei der Windkraft handhaben, zwischen Privaten und Kommune geteilt werden.
Bei dem Campingpark sind direkt angrenzende Flächen zu untersuchen hinsichtlich Nutzungsmöglichkeiten für den Campingpark oder dazu passende Freizeitaktivitäten.

Gemeinsamer Antrag der FWG-Fraktion und SPD-Fraktion
Thema: Einrichtung eines „Grünen Tisches“ 16.11.2021

Thema: Einrichtung eines „Grünen Tisches“

Die FWG- und SPD-Fraktion stellen folgenden Antrag:

Der Magistrat beruft eine Kommission mit dem Titel „Grüner Tisch“ ein. Dieser „Grüne Tisch“ begleitet als beratendes Gremium sämtliche Maßnahmen im Umweltbereich der Stadt Gedern, insbesondere aber auch die Maßnahmen bei dem Vorhaben Klimakommune.

Begründung: Der Umweltschutz und insbesondere der Klimawandel stellen vermutlich die größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Auch in Gedern erleben wir immer häufiger, z.B. durch Starkregen, Hochwasser oder trockene Sommer etc., die Auswirkungen des Klimawandels. Aber auch im klassischen Bereich des Umweltschutzes gibt es noch viele sinnvolle Maßnahmen. Die Themen Umwelt- und Klimaschutz betreffen fast alle kommunalen Aufgabenbereiche, von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung von Betriebsmitteln. Dabei sollte die Erarbeitung von Maßnahmen für die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz auf möglichst breite Beine gestellt werden und auch die Ideen und Expertise der Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf künftige Maßnahmen haben, da kommunale Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten stets in einem ökonomischen und sozialen Kontext stehen. Umwelt- und Klimaschutz sollte nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance begriffen werden. Kommunen, die beim Klimaschutz durchdacht und konsequent vorgehen, können dauerhaft Energiekosten senken, den Finanzhaushalt entlasten, wertvolle Beiträge zur regionalen Wertschöpfung leisten und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD
Thema: Hochbau-Ingenieur 12.11.2021

Thema: Hochbau-Ingenieur

Beschlussvorschlag:
Die FWG, gemeinsam mit der SPD, beantragt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 im HFR, die Aufhebung des Sperrvermerks bei einer EG 11-Stelle für die Bauverwaltung zur Einstellung eines Hochbau-Ingenieurs / Architekten.

Begründung:
Unsere Bauverwaltung ist aktuell stark tiefbaulastig besetzt. Der Bedarf für einen qualifizierten Mitarbeiter mit Ausbildung und Berufserfahrung im Hochbau wird beinahe täglich deutlich. Die verstärkte Bautätigkeit hat zu einer Häufung der erforderlichen qualifizierten Stellungnahmen, angefordert durch den Wetteraukreis, geführt, denen die Tiefbaumitarbeiter auf Grund einer anderen Ausbildung immer öfters nicht gewachsen sind. Neue Aufgaben, Programme und Stadtverordnetenbeschlüsse haben die Bauverwaltung an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Klimakommune erfordert ebenfalls einen großen Zeitanteil, daher sollte diese neue Stelle auch die Position des Umweltbeauftragten ausfüllen. Dazu sollte parallel oder nach der Aufnahme in das Klimakommunenprogramm ein Förderantrag für die Stelle des Klimaschutzbeauftragten gestellt werden, mit dem Ziel der anteiligen Gehaltsförderung, diese ist lt. Richtlinien bis zu 4 Jahre mit bis zu 90 % möglich.

Bei eigenen Hochbaumaßnahmen fehlt bereits seit Jahren die Bauherrenvertretung am Tisch, diese ist normalerweise unerlässlich und gehört dringend umgesetzt, auch dafür wäre die neue Stelle zu besetzen.

Sollte eine Stellenbesetzung auf Grund nicht geeigneter oder nicht vorhandener Bewerber nicht möglich sein, ist die Bearbeitung der Aufgaben durch einen Freien Mitarbeiter oder über einen Dienstleistungsvertrag über ein Architekturbüro zu prüfen.

Die Kooperationspartner sind hier offen für Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge, das Ziel einer Stellenschaffung bzw. Besetzung der vorh. Stelle wird jedoch nicht aufgegeben.

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern
Thema: Katastrophenschutzzentrum 11.10.2021

Thema: Katastrophenschutzzentrum

Beschlussvorschlag:
Die FWG beantragt gemeinsam mit der SPD, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rathaus zu einem funktionsfähigen Lagezentrum für den Katastrophenfall auszurüsten.

Der Magistrat möge nach zeitnaher Prüfung der technischen und organisatorischen Erfordernisse sowie einer darauf basierenden Investitionskostenschätzung das Ergebnis im HFR zur weiteren Beratung vorlegen.

Der Katastrophenschutzplan ist im HFR zu beraten und zu aktualisieren.

Bei den Beratungen ist der Stadtbrandinspektor und geplante Neubau des Feuerwehrstützpunktes in der Kernstadt mit seinen Funktionen einzubeziehen, um festzulegen, wofür das Rathaus und wofür der Feuerwehrstützpunkt im Katastrophenfall dienen.

Begründung:
In den Jahren 2018 und 2019 wurde der Katastrophenschutzplan der Stadt Gedern beraten. Nach unserem Kenntnisstand sind wesentliche Maßnahmen, wie z.B. die technische und organisatorische Umsetzung zur Nutzung des Rathauses für ein Lagezentrum bisher nicht umgesetzt. Die notwendigen Maßnahmen sind festzustellen und die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen.

Da die Planungen für den Feuerwehrstützpunkt in Kürze beginnen, ist auch dessen Funktion bei den Beratungen mit zu berücksichtigen und ggfls. erforderliche Ergänzungen in das Raumprogramm mit aufzunehmen bzw. können evtl. bestimmte Funktionen im Feuerwehrstützpunkt erbracht werden und können beim Rathaus entfallen.

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern
Thema: Notstromversorgung für die Trinkwasserversorgung 11.10.2021

Thema: Notstromversorgung für die Trinkwasserversorgung

Beschlussvorschlag:
Die FWG beantragt gemeinsam mit der SPD, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, zu prüfen, welche Notstrommaßnahmen erforderlich sind, um die Pumpen der Trinkwasserversorgung in allen städtischen Brunnen der Großgemeinde bei einem Stromausfall weiter betreiben zu können. Es sind drei Zeitbeispiele darzustellen. Der Stadtbrandinspektor ist in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Der Magistrat möge nach Prüfung der technischen Voraussetzungen und einer darauf basierenden Investitionskostenschätzung das Ergebnis im HFR zur weiteren Beratung vorlegen.

Begründung:
Die Anzahl der großflächigen Beinahe-Stromausfälle nimmt stetig zu. Die Netzeingriffe zur Stabilisierung der Stromnetze in Deutschland und Europa steigt drastisch in den letzten Jahren. Ein längerfristiger Stromausfall wird damit wahrscheinlicher. Die Versorgung mit Trinkwasser steht bei Empfehlungen für solche Fälle ganz oben. Da wir eigene Brunnen haben, ist der Aufwand zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung unserer Bürger vermutlich überschaubar.

Wir sollten uns auf ein solches Szenario vorbereiten, zum Schutz unserer Bürger.

Antrag der FWG-Fraktion gemeinsam mit dem Kooperationspartner SPD
Thema: Gesamtkonzept Campingpark Gedern 04.09.2021

Thema: Gesamtkonzept Campingpark Gedern

Beschlussvorschlag:
Die Betriebskommission beschließt den Betriebsleiter zu beauftragen, das vorliegende Gesamtkonzept des Campingparks weiterzuentwickeln oder neu aufzustellen. Das kann in Eigenleistung erfolgen oder mit Hilfe eines externen Beraters, es muss aber eine belastbare Qualität haben.

Zur Finanzierung eventueller externer Fachleute soll das Budget zur Vorplanung Sanitärgebäude Ruhlhäuser Feld in Höhe von 25.000 Euro zu Gunsten des Konzepts umgewidmet werden. Ein eventuell nicht benötigter Budgetanteil soll zur Bestandsaufnahme der Infrastruktur benutzt werden.

Das Ergebnis ist der Betriebskommission bis zum 12.11.2021 vorzulegen.

Begründung:
Das Gesamtkonzept des Campingparks ist z.T. veraltet und überholt. Es liegen daher aktuell keine belastbaren Entwicklungspläne für den Campingpark in diskussionsfähiger Form vor. Andererseits besteht jedoch die Erkenntnis, dass weiterhin ein nicht unerheblicher Investitionsstau besteht.

Die Stadt Gedern ist in den Förderprogrammen lebendige Zentren und Landesgartenschau 2027. In beiden Förderprogrammen ist der Campingpark als Förderschwerpunkt aufgenommen. Durch die Landesgartenschau stehen wir in allen sonstigen hessischen Förderprogrammen auf Prioritätsstufe 1. Um jedoch an Fördermittel zu gelangen, sind ein belastbares Gesamtkonzept, Vorplanungen und Kostenschätzungen für alle Einzelprojekte erforderlich. Diese Unterlagen sind den Tourismusdestinationen Vogelsberg und Rhein-Main sowie den jeweiligen Ministerien und der WI-Bank zur Prüfung vorzulegen.

In den letzten beiden Jahren wurden keinerlei konkrete Beschlüsse zu Infrastrukturmassnahmen gefasst. Es gibt den Entwurf des Businessplans, welcher sich in der jetzigen Form nicht dazu eignet vorstehenden Prüfungen standzuhalten, da keine Basisdaten für die Zahlen dabei sind. Doch auch der wurde im letzten halben Jahr nicht weiterentwickelt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese vg. Unterlagen zu erarbeiten und der Betriebskommission zur Diskussion vorzulegen.

Das Gesamtkonzept muss eine Auflistung aller notwendigen Einzelprojekte enthalten, diese sind dann zunächst zu diskutieren und zu priorisieren. Nach Beschluss zur Prioritätsliste sind die Einzelprojekte zu vertiefen und Kosten zu ermitteln.

Antrag der FWG-Fraktion
Thema: Unterlagen für Besucher von Stadtverordnetenversammlungen 21.07.2021

Thema: Unterlagen für Besucher von Stadtverordnetenversammlungen

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Verwaltung der Stadt Gedern je 5 Exemplare an Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Stadtverordnetenversammlung auf den Besucherplätzen vor der Sitzung der Stadtverordneten auszulegen.

Begründung:
Die Besucher von Stadtverordnetenversammlungen können oft dem Sitzungsverlauf schlecht oder gar nicht folgen, da sie die Grundlagen der Diskussion oder zu Abstimmungen nicht kennen.

Um besucherfreundlicher zu werden, sollen die Beschlussvorlagen und evtl. noch notwendige Unterlagen ausgelegt werden. Der Umfang soll nicht alle Anlagen zu den Beschlussvorlagen enthalten, jedoch mindestens so viel, dass der Besucher die wesentlichen Eckpunkte nachvollziehen kann.

Die 5 Exemplare und auch der Umfang der Unterlagen ist zunächst für den Start gedacht, wenn festgestellt wird, dass z.B. mehr Exemplare auf Grund dauerhaft mehr Besucher oder andere Unterlagen von den Besuchern benötigt oder gewünscht werden, soll nachgebessert werden. Wir sehen es als Prozess, bei dem jetzt der Start beschlossen werden sollte.

Antrag der FWG-Fraktion
Thema: Hochwasserschutz 19.07.2021

Thema: Hochwasserschutz

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zur Überprüfung hinsichtlich Gefährdung durch Hochwasser für die Kernstadt Gedern und alle Stadtteile auf Basis aktuellen Datenmaterials.

Begründung:
Die letzten schweren Hochwasserschäden in unserer Region, aber insbesondere auch in sonstigen Teilen Deutschlands haben uns allen vor Augen geführt, dass der Klimawandel tatsächlich angekommen ist. Dies wurde auch im Vortrag von Herrn Dr. Otto Wack im Bauausschuss deutlich.
Hochwasserschutz ist ein höchst aktuelles Thema und wir sind gehalten auch für unsere Bürger einen Schutz vorzubereiten.
Für die Kernstadt ist festzustellen, ob das bisherige Rückhaltebecken ausreicht, ob es vergrößert werden muss oder andere noch hinzukommen müssen.
Für alle Stadtteile ist dies grundsätzlich zu untersuchen, da z.B. Nieder Seemen schon mehrmals Hochwasser hatte oder auch für Wenings ist das Thema erneut aufzugreifen.

Antrag der FWG-Fraktionan die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern, Klimakommune

Beschlussvorschlag:

Die FWG beantragt gemeinsam mit der SPD, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern möge beschließen, den Magistrat und die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen zu prüfen, mit dem Ziel Klimakommune zu werden. Der Magistrat möge nach Prüfung der Voraussetzungen eine Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung und parallel dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorlegen, wie die Stadt Gedern Klimakommune werden kann. 

Begründung:

Die allgemeinen Erkenntnisse aus der Klimadiskussion und die Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung zu Klimaschutzmassnahmen ergeben insbesondere für die öffentliche Hand die Verpflichtung, beispielhaft im Klimaschutz voranzugehen. Die Gremien der Stadt Gedern sollten sich damit beschäftigen, welche eigenen Maßnahmen die Stadt Gedern zum Klimaschutz ergreifen kann und auch den Bürgern durch Beratung und Aufklärung zur Seite stehen.

Klimaschützende Maßnahmen sind häufig im Wärme- und Strombereich zu finden. Dort wirken verbrauchsmindernde Maßnahmen dauerhaft klimaschonend, aber auch finanziell haushaltsentlastend. Solche Maßnahmen werden in Klimakommunen stärker als bei sonstigen Maßnahmen gefördert, aktuell meist 90-100 Prozent bis Ende 2022.

Aber auch andere Maßnahmen wie beispielsweise der Radwegebau oder Regenwassernutzung finden sich unter dem Begriff der Klimakommunen. Wir sollten mit dem Beschluss zur Klimakommune gemeinsam ein Zeichen und das Bekenntnis zum Klimaschutz setzen.

Schaffung eines Ärztezentrums | Antrag vom 21.12.2020

In Gedern droht das Problem des Ärztemangels in spätestens drei Jahren, da mehrere Haus- und Fachärzte kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen. Selbständige Arztpraxen finden immer häufiger keine Nachfolger, da junge Ärzte eher in Angestelltenverhältnisse gehen wollen und die Selbständigkeit scheuen.

in Abstimmung mit dem Kooperationspartner SPD

Thema: Schaffung eines Ärztezentrums

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat die Schaffung eines Ärztezentrums für Gedern zu prüfen. Dabei sind der erforderliche Bedarf an Raumflächen, die Organisationsform, die Trägerschaft und die Kosten zu untersuchen. Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte in der Großgemeinde Gedern und das GZW sind in die Untersuchung einzubeziehen. Hinsichtlich möglicher Gebäude bietet sich zuerst die Schlossbergklinik an, aber auch eventuelle andere Standorte sollten geprüft werden. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Damit der Magistrat externen Sachverstand hinzuziehen kann, wird gleichzeitig beantragt, in dem Haushaltsplanentwurf 2021 Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro einzustellen, vorrangig durch Umschichtung.

 

Begründung:

Der Mangel an Haus- und Fachärzten in der Region wird immer deutlicher. In Gedern droht dieses Problem in spätestens drei Jahren ebenfalls, da mehrere Haus- und Fachärzte kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen.  Selbständige Arztpraxen finden immer häufiger keine Nachfolger, da junge Ärzte eher in Angestelltenverhältnisse gehen wollen und die Selbständigkeit scheuen. Noch vorhandene Praxen können keine neuen Patienten mehr aufnehmen, da sie bereits heute vollkommen ausgelastet sind. Es droht ein ärztlicher Versorgungsnotstand für unsere Stadt und Region. Um bei diesem Problem gegenzusteuern, ist die beantragte Untersuchung für ein Ärztezentrum schnellstmöglich zu starten. Bei Bedarf sind auch noch externe Fachleute hinzuzuziehen. Da dies entsprechende Beraterhonorare auslösen wird, ist bereits im Haushalt 2021 eine entsprechende Position zu bilden.

Anschaffung von Defibrillatoren | 3.09.2018

Die Stadt Gedern sollte sicherstellen, dass solch lebensrettende Geräte in den Stadtteilen und der Kernstadt vorhanden sind und im Gederner Anzeiger und der Homepage der Stadt die Standorte bekannt machen.

in Abstimmung mit dem Kooperationspartner SPD

Thema: Anschaffung von Defibrillatoren

Die FWG beantragt in Kooperation mit der SPD, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat mit dem Ziel einer Prüfung und Umsetzung zu beauftragen, um zu gewährleisten, dass in jedem Stadtteil mindestens je ein Defibrillator öffentlich zugänglich ist und in der Kernstadt zwei zusätzliche zu den bereits vorhandenen zwei Geräten im Krankenhaus und im Hallenbad. Sollte die Prüfung ergeben, dass bisher nur ein Teil oder keine Geräte vorhanden und öffentlich zugänglich sind, so sind die Kosten für die notwendige Anzahl an Neuanschaffungen zu ermitteln und das dafür erforderliche Geld in den Haushaltsplanentwurf 2019 einzustellen.

 

Begründung:

Es ist unbestritten, dass durch rechtzeitigen Einsatz von Defibrillatoren jährlich Menschenleben gerettet werden. Es könnten noch mehr sein, wenn an öffentlich zugänglichen Stellen solche durch Laien zu bedienende Defibrillatoren hängen würden. Die Stadt Gedern sollte sicherstellen, dass solch lebensrettende Geräte in den Stadtteilen und der Kernstadt vorhanden sind und im Gederner Anzeiger und der Homepage der Stadt die Standorte bekannt machen.

Tag und Nacht zugängliche geschützte Stellen sind z.B. die Vorräume der Kreditinstitute, von Seiten des Magistrats sollte mit Sparkasse und VR-Bank gesprochen werden, ob von dort einer Installation zugestimmt wird. Weitere Stellen, die zumindest tagsüber zugänglich sind, sind in Abstimmung mit den Ortsbeiräten zu ermitteln.

Die Verwaltung soll rechtzeitig die anfallenden Kosten ermitteln, damit diese in den Haushaltsplanentwurf 2019 einfließen können.

Antrag der FWG-Fraktion, mit Unterstützung des Kooperationspartners SPD, an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern
Thema: Herstellung einer Bouleanlage 03.09.2018

Thema: Herstellung einer Bouleanlage

Die FWG beantragt in Kooperation mit der SPD, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat mit der Herstellung einer Bouleanlage im Gederner Schlosspark zu beauftragen.
Die Herstellkosten sind über Spenden zu gewährleisten.

Begründung:
Es gibt mehrere Interessenten in Gedern, aber auch hin- und wieder Touristen, die gerne Boule spielen würden, wenn es eine solche Anlage in der Kernstadt gäbe. Die Antragsteller halten den Schlosspark als das dafür geeignetste Gelände und auch passend für eine solche Anlage. Konkret ist an die Stelle hinter der Kultur-Remise gedacht, zwischen Weg und Draisinenbahn, da diese Fläche bereits eben ist. Es sollte eine Doppelbahn errichtet werden, um auch kleine Wettbewerbe austragen zu können. Die Kosten für die Errichtung einer solchen Anlage sollen über Spenden sichergestellt werden. Bevor nicht genügend Spenden eingegangen sind, soll nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
Der Anteil der Stadt bestünde in der Begleitung der Maßnahme durch die Bauverwaltung in Form der Abklärung mit dem Amt für Denkmalschutz, der Ausschreibung und Abrechnung der Baumaßnahme. Die Anlage würde der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, d.h. Bürgern, aber auch Gästen.
Die spätere Unterhaltung ist sehr einfach und kann mit den Rasenmäharbeiten und dem Laubrechen miterledigt werden, ggfls. lassen sich auch dafür Ehrenamtliche einbinden.